Allgemeine Mietbedingungen

Artikel 1. Definitionen

1.1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder sich aus dem Kontext etwas anderes ergibt:

  • A. VAN-Jorn: der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: VAN-Jorn BV mit Sitz in der Duinkerkenstraat 44, 9723BT in Groningen, eingetragen bei der Handelskammer der Niederlande unter der Nummer 85536903;
  • B. Mieter: die Person, die ein Wohnmobil von VAN-Jorn mietet;
  • C. Vertrag: der Mietvertrag zwischen VAN-Jorn und dem Mieter;
  • D. VAN: das Wohnmobil, das der Mieter von VAN-Jorn gemietet hat;
  • E. Fahrer bezeichnet die Person, die vom Mieter schriftlich oder über die Website als Fahrer oder Zusatzfahrer des Wohnmobils benannt wurde;
  • F. Website: die von VAN-Jorn betriebene Website www.vanjorn.com.

Artikel 2: Allgemeines

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Vereinbarung zwischen VAN-Jorn und dem Mieter.

2.2. VAN-Jorn ist im Falle von Druck- oder Programmierfehlern auf der Website oder einem anderen Medium nicht an sein Angebot gebunden.

2.3. Wenn der Mieter das Wohnmobil über die Website bucht, muss er durch Anklicken diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen, bevor der Vertrag zwischen VAN-Jorn und dem Mieter zustande kommt.

Artikel 3: Abschluss des Abkommens

3.1. Das Abkommen tritt in Kraft:

  • A. Wenn der Mieter und VAN-Jorn die schriftliche Vereinbarung unterzeichnet haben; oder
  • B. Wenn der Mieter den gesamten Buchungsprozess über die Website abgeschlossen und die Zahlung getätigt hat.

3.2. Nachdem der Vertrag über die Website abgeschlossen wurde und die Zahlung bei VAN-Jorn eingegangen ist, sendet VAN-Jorn dem Mieter eine Buchungsbestätigung per E-Mail, es sei denn, VAN-Jorn storniert die Buchung gemäß Artikel 4.1.

Bis die Buchungsbestätigung von VAN-Jorn per E-Mail verschickt wird, kann der Mieter die Buchung kostenlos stornieren.

Artikel 4: Stornierung der Reservierung durch VAN-Jorn

4.1. VAN-Jorn ist berechtigt, die Buchung zu stornieren, auch nachdem sie dem Mieter bestätigt wurde, wenn höhere Gewalt vorliegt. Höhere Gewalt umfasst:

Witterungsbedingungen, die es unklug machen, das Wohnmobil zu fahren, so dass eine Beschädigung des Wohnmobils beim Fahren sehr wahrscheinlich ist.

Nichtverfügbarkeit des vom Mieter reservierten Wohnmobils und VAN-Jorn kann kein vergleichbares Wohnmobil im gewünschten Zeitraum bereitstellen.

4.2. Wenn VAN-Jorn die Buchung aufgrund höherer Gewalt storniert, wird die (Voraus-)Zahlung an den Mieter zurückerstattet.

4.3. Im Falle einer Stornierung der Buchung haftet VAN-Jorn nicht für Unannehmlichkeiten, die dem Mieter dadurch entstehen.

Artikel 5: Mietdauer

5.1. Jedes Wohnmobil hat seine eigene Abhol- und Rückgabezeit und seinen eigenen Tag. Diese Zeiten sind im Vertrag und/oder in der Reservierung angegeben. Wird die Mietdauer um einen Teil* eines Tages überschritten, wird dem Mieter ein Miettag in Rechnung gestellt. Für jeden vollen* Tag, den der Mieter mit der Rückgabe des Wohnmobils in Verzug ist, wird dem Mieter der doppelte Tagesmietpreis in Rechnung gestellt.

*Normale Rückgabezeit ist vor 11 Uhr, ein halber Tag ist von 11 bis 17 Uhr. Von 17 Uhr bis 11 Uhr am nächsten Tag wird ein ganzer Tag berechnet.

5.2. Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist möglich, aber nur mit Zustimmung von VAN-Jorn, die von VAN-Jorn per E-Mail bestätigt wird. Die Kosten für die Verlängerung der Mietdauer bestehen nur aus dem Tagessatz. Der Tagespreis hängt vom gewählten Wohnmobil und dem Zeitraum ab. Die Verlängerung muss mindestens 48 Stunden im Voraus beantragt werden und ist sofort nach Zusendung der Zahlungsaufforderung zu bezahlen. Wenn eine Verlängerung nicht von VAN-Jorn genehmigt wird, muss das Wohnmobil zum vorher vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden.

Artikel 6: Unmöglichkeit, das Wohnmobil zur Verfügung zu stellen

6.1. Wenn VAN-Jorn das gebuchte Wohnmobil nicht an den Mieter ausliefern kann, zum Beispiel weil der Vormieter das Wohnmobil nicht rechtzeitig zurückgegeben hat, hat VAN-Jorn das Recht, dem Mieter ein vergleichbares Wohnmobil zur Verfügung zu stellen. Dieses vergleichbare Wohnmobil muss vom Mieter angenommen werden. Wenn kein vergleichbares Reisemobil zur Verfügung steht, kann der Mieter nur eine Erstattung der verlorenen Tage verlangen. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder eine andere Form der Entschädigung.

Artikel 7: Kilometerbegrenzung

7.1. Es gibt keine Kilometerbegrenzung.

Artikel 8: Versicherung

8.1. Das Wohnmobil ist haftpflicht- und vollkaskoversichert, einschließlich Insassenversicherung. Es gibt eine Selbstbeteiligung von 1.000 €, die dem Mieter bei Schäden im In- und Ausland, sowohl außen als auch innen, in Rechnung gestellt wird. Eine grüne Karte wird mit dem Wohnmobil mitgeliefert.

8.2. Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind und vom Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls verursacht werden, wie z. B. das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit gefährden, liegen vollständig in der Verantwortung des Mieters. Schäden, die durch unbefugtes Fahren verursacht werden, liegen ebenfalls in der Verantwortung des Anmieters. Wenn Schäden an der Innenausstattung nicht durch die Versicherung gedeckt sind, gehen die Reparatur- und Ersatzkosten vollständig zu Lasten des Mieters. Schäden am Wohnmobil, die durch Unachtsamkeit verursacht werden, gehen niemals zu Lasten von VAN-Jorn.

Artikel 9. Kaution

9.1. Die Kaution pro Mietzeitraum beträgt 1.000 €. Die Kaution wird spätestens zwei Wochen vor der Abreise abgebucht. Unter der Voraussetzung, dass der Mieter alle seine Verpflichtungen gegenüber VAN-Jorn erfüllt hat, wird diese Kaution innerhalb von 21 Tagen nach Rückgabe des Wohnmobils durch den Vermieter auf das Konto des Mieters zurückerstattet. Alle zusätzlichen Kosten, die dem Mieter entstehen, werden von der Kaution abgezogen. Stellt sich heraus, dass die Kaution nicht ausreicht, um den Schaden zu ersetzen, auf den VAN-Jorn nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anspruch hat, zahlt der Mieter unverzüglich den von VAN-Jorn festgelegten Schadensbetrag. Gegebenenfalls wird eine Endabrechnung zur Präzisierung erstellt.

9.2. VAN-Jorn zahlt keine Zinsen auf die Kaution an den Mieter.

Artikel 10. Annullierung

10.1. Die Stornierung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Das Datum, an dem das Stornierungsschreiben bei VAN-Jorn eingeht, gilt als Datum der Stornierung. VAN-Jorn rät dem Mieter, eine Reise- und Rücktrittsversicherung abzuschließen.

10.2. Die Stornogebühr beträgt:

  • A. Bis zu drei Wochen vor der Abreise ist dies kostenlos möglich.
  • B. Ab 21 Tage vor der Abreise: 30% des Mietpreises
  • C. Ab 3 Tagen vor Mietbeginn oder wenn das Fahrzeug nicht abgeholt wird: 90% des Mietpreises

10.3. Im Fall einer verfrühten Rückgabe des Campers findet keine Rückerstattung der Kosten statt.

Artikel 11. Identifizierung

11.1. Während des Mietzeitraums ist ein gültiger Führerschein erforderlich. Dieser dient zusammen mit einem gültigen Reisepass als Identifikationsnachweis, von dem eine Kopie angefertigt wird. Der Führerschein ist für den Mieter und alle anderen Fahrer erforderlich. Bei der Buchung erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten von unserer Versicherungsgesellschaft überprüft werden können.

Artikel 12. Zahlung

12.1. Mit Abschluss der Buchung erklärt sich der Mieter mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und zahlt den gesamten Mietbetrag im Voraus. Der Kautionsbetrag wird auf Anfrage von VAN-Jorn spätestens zwei Wochen vor der Abreise gezahlt.

12.2. Die Zahlung muss über die in der Mietsoftware auf rental.vanjorn.com angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen ODER durch Überweisung des vollen Betrags an VAN-Jorn BV, IBAN: NL83RABO0337465053; BIC RABONL2U.

12.3. Wenn der Mieter einen anderen Betrag, den er VAN-Jorn schuldet, nicht rechtzeitig bezahlt, schickt VAN-Jorn dem Mieter eine Mahnung. Wenn der Mieter auf die Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen zahlt, gerät er in Verzug. Der Mieter schuldet dann gesetzliche Zinsen. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden von dem Zeitpunkt an berechnet, an dem der Mieter in Verzug ist, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der volle Betrag gezahlt wird. Bleibt der Mieter nach einer Mahnung und Inverzugsetzung mit der Zahlung in Verzug, kann VAN-Jorn die Forderung abtreten. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, zusätzlich zu dem dann fälligen Gesamtbetrag und den gesetzlichen Zinsen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu zahlen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Artikel 13. Reparatur und Beschädigung

13.1. Bei der Rückgabe muss sich das Reisemobil in demselben Zustand befinden wie bei der Übergabe. Das gilt sowohl für den Innen- und Außenbereich als auch für alle separat gelieferten Zubehörteile.

13.2. Wenn eine sofortige Reparatur erforderlich ist, wendet sich der Mieter an VAN-Jorn, um eine Genehmigung zu beantragen. Der Mieter muss die Anweisungen von VAN-Jorn befolgen. Reparaturen sollten von einem kompetenten Reparaturunternehmen und nur nach Rücksprache mit VAN-Jorn durchgeführt werden. Originalrechnungen mit Einzelverbindungsnachweis, die auf den Namen von VAN-Jorn BV lauten, werden dem Mieter am Ende des Mietzeitraums zurückerstattet, sofern vorher Kontakt mit VAN-Jorn aufgenommen wurde. Telefonnummer: +31 (0)50 211 2523 / info@vanjorn.com

13.3. Schäden an den Solarmodulen auf dem Dach, der Markise und dem Fahrradträger gehen, abgesehen von normaler Abnutzung, zu Lasten des Mieters.

13.4. Im Falle eines Zusammenstoßes muss die örtliche Polizei verständigt und das europäische Schadensformular ausgefüllt werden. Wenn möglich, macht der Mieter Fotos von dem/den Schaden(en) (einschließlich des/der Schäden an anderen Fahrzeugen) und der Situation vor Ort und übergibt diese an VAN-Jorn. Außerdem muss der Mieter VAN-Jorn innerhalb von 12 Stunden telefonisch oder per E-Mail benachrichtigen. Telefonnummer: +31 (0)50 211 2523 / info@vanjorn.com

13.5. Schäden und Kosten, die nicht von der Versicherung abgedeckt werden, wie z. B. Unfälle durch Trunkenheit am Steuer, Fahren durch unbefugte oder körperlich ungeeignete Personen, Beschlagnahmung, Transport von Betäubungsmitteln, Überschwemmungen, Zerstörung der Inneneinrichtung usw., liegen vollständig in der Verantwortung des Mieters.

13.6. Der Mieter ist verpflichtet, bekannte Schäden und Mängel während der Fahrt innerhalb von 12 Stunden und bei Rückgabe des Wohnmobils an VAN-Jorn zu melden. Telefonnummer: +31 (0)50 211 2523 / info@vanjorn.com

13.7. Eine finanzielle Entschädigung für Urlaub aufgrund eines Mangels ist ausgeschlossen. Wegen eines Defekts an einem Bauteil während der Mietzeit kann der Mieter keine Entschädigung verlangen.

13.8. Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden, z. B. Verbrennungen der Kupplung, Reifen- und/oder Felgenbruch durch Parken auf hohen Bürgersteigen oder scharfen Steinen, Schäden an der Unterseite des Fahrzeugs, Betanken mit falschem Kraftstoff, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Zu den Kosten können das Auspumpen des Tanks, mögliche Motorschäden aufgrund des Fahrens mit dem falschen Kraftstoff und entgangene Mieteinnahmen gehören. Der richtige Kraftstoff ist auf der Innenseite des Tankdeckels des jeweiligen Fahrzeugs angegeben.

Artikel 14. Instandhaltung und Schäden am Inventar

14.1. Das Wohnmobil wird mit vollem Kraftstofftank, vollem Frischwassertank, leerem Fäkalientank, leerer Toilette und in sauberem Zustand übergeben. Am Ende der Mietzeit muss das Wohnmobil in demselben Zustand zurückgegeben werden. Wenn das Fahrzeug nicht in seinem ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird, werden die folgenden Gebühren erhoben:

  • A. maximal 200 € für die Innenreinigung (nur wenn der Innenraum stark verschmutzt ist).
  • B. 100 € für die Entleerung und Reinigung der Kassettentoilette;
  • C. 1000 € Bußgeld, wenn im Wohnmobil geraucht wurde (aufgrund der Wertminderung);
  • D. 50 € für das Auffüllen des Tanks + Treibstoffkosten.

14.2. Bei Schäden am Inventar, fehlendem Inventar, fehlenden Teilen des Wohnmobils oder fehlenden Teilen des Fahrzeugs kann nur ein identisches Fahrzeug als Ersatz gekauft werden, oder VAN-Jorn stellt dem Mieter den Ersatz in Rechnung.

14.3. Schäden am Inventar, innen und außen, die durch Salzwasser verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters.

Artikel 15. Kraftstoff

15.1. Der Kraftstoffverbrauch liegt in der Verantwortung des Mieters/der Mieterin. Der Mieter erhält das Wohnmobil mit vollem Kraftstofftank und der Mieter gibt das Wohnmobil mit vollem Tank zurück. Der richtige Kraftstoff ist auf der Innenseite des Tankdeckels des jeweiligen Fahrzeugs angegeben.

Artikel 16. Verbrauchsabgaben

16.1. Für den Ölverbrauch wird keine Gebühr erhoben. Allerdings sollte eine extreme Belastung des Motors stets vermieden werden. Der Motor sollte sanft aufgewärmt werden und bei starker Belastung (z. B. bei Fahrten in den Bergen oder auf Autobahnen) nicht sofort abgestellt werden, sondern vor dem Abstellen abkühlen.

16.2. Alle Bußgelder, Parkgebühren, Mautstraßengebühren und/oder Bootsfahrten liegen in der Verantwortung des Mieters. Die Wohnmobile sind mit einem elektronischen Zahlungssystem für Mautstraßen in Portugal ausgestattet.

Artikel 17. Direktor/in

17.1. Die Fahrer müssen mindestens 30 Jahre alt sein und einen gültigen europäischen Führerschein der Klasse B besitzen. Nicht-europäische Einwohner müssen einen gültigen internationalen Führerschein besitzen, der im Herkunftsland beantragt werden kann.

17.2. Das Wohnmobil darf nur von dem/den vom Mieter angegebenen Fahrer(n) gefahren werden. Der Mieter haftet persönlich für Verkehrsverstöße.

17.3. Der Fahrer muss alle Anweisungen von VAN-Jorn bei der Benutzung des Wohnmobils befolgen. Der Fahrer muss das Reisemobil vorsichtig und sicher fahren. Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, schneller als mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu fahren.

17.4. Der Mieter garantiert, dass er oder der Fahrer körperlich und geistig in der Lage ist, das Wohnmobil sicher zu fahren.

Artikel 18. Pflichten des Mieters/der Mieterin

18.1. Wenn der Mieter nicht der Fahrer ist, muss der Mieter den Fahrer über diese Bedingungen informieren und sicherstellen, dass der Fahrer die Bedingungen einhält.

18.2. Das Wohnmobil bleibt zu jeder Zeit Eigentum von VAN-Jorn. Dem Mieter ist es nicht gestattet, das Wohnmobil unterzuvermieten, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu übertragen, zu verpfänden oder Dritten zur Verfügung zu stellen.

18.3. Der Mieter ist für die Waren und Personen verantwortlich, die er mit dem Wohnmobil transportiert. Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, illegale Waren mit dem Wohnmobil zu transportieren.

18.4. Das Wohnmobil muss in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen genutzt werden.

18.5. Wenn der Mieter seinen Verpflichtungen gegenüber VAN-Jorn aus dem Mietvertrag, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem (örtlichen) Gesetz nicht nachkommt, muss der Mieter VAN-Jorn alle Schäden und/oder Kosten, die VAN-Jorn dadurch entstehen, ersetzen.

Artikel 19. Unterweisung und Verwendung

19.1. Bei der Abholung des Wohnmobils erhält der Mieter eine ausführliche Anleitung zur Bedienung des Wohnmobils und seines Zubehörs. Diese Anweisungen liegen auch schriftlich im Wohnmobil vor.

19.2. Während des Kochens im Fahrzeug sollte der Mieter für eine ausreichende Belüftung sorgen (Dachluke offen, Schiebetür/Seitenfenster angelehnt).

Artikel 20. Welche Länder besucht werden dürfen

20.1. Alle Länder in Europa können mit dem Wohnmobil besucht werden, mit Ausnahme der von der Versicherungsgesellschaft und VAN-Jorn im Voraus festgelegten Hochrisikogebiete. Die betreffenden Länder sind auf der grünen Karte aufgeführt.

Artikel 21. Tiere/Haustiere

21.1. Tiere/Haustiere sind ohne schriftliche Genehmigung von VAN-Jorn nicht erlaubt. Wenn ein Tier/Haustier ohne die Erlaubnis von VAN-Jorn in das Wohnmobil mitgenommen wird, wird ein Betrag von 250 € von der Kaution abgezogen, ausgenommen zusätzliche Kosten für sichtbare Schäden, die durch das Tier/Haustier verursacht wurden.

Artikel 22. Rauchen

22.1. Das Rauchen im Wohnmobil ist nicht erlaubt. Wenn im Wohnmobil geraucht wird, werden 1.000 € kassiert, ohne zusätzliche Bußgelder für sichtbare Schäden, die durch den Rauch/die Zigarette verursacht wurden.

Artikel 23. Parken

23.1. Das Abstellen eines Fahrzeugs, das nicht zu VAN-Jorn gehört, auf dem Gelände von VAN-Jorn während der Mietzeit geschieht auf eigene Gefahr (z.B. Beschädigung oder Diebstahl).

Artikel 24. Haftung

24.1. VAN-Jorn haftet nicht für Schäden, die durch die vorübergehende oder dauerhafte Nichtverfügbarkeit des Online-Buchungstools oder die Nichterreichbarkeit/Löschung seiner Website aufgrund von Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen entstehen.

24.2. Die Farbe und die Ausstattung der zu vermietenden Wohnmobile können von den online beworbenen Spezifikationen abweichen. VAN-Jorn haftet nicht für solche Abweichungen.

24.3. VAN-Jorn haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die darauf zurückzuführen sind, dass VAN-Jorn falsche und/oder unvollständige Angaben vom Mieter erhalten hat.

24.4. VAN-Jorn haftet nicht für persönliche, materielle und/oder immaterielle Schäden des Mieters, Fahrers oder seiner Reisegruppe, die durch die Nutzung des Wohnmobils, mechanische Pannen und/oder Kollisionsschäden verursacht werden.

24.5. VAN-Jorn haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn und immaterielle Schäden.

24.6. Sollte VAN-Jorn für einen Schaden haften, beschränkt sich die Haftung von VAN-Jorn auf den Betrag, der vom Versicherer von VAN-Jorn gezahlt wird. Wenn der Versicherer in irgendeinem Fall nicht zahlt oder der Schaden nicht von der Versicherung abgedeckt wird, ist die Haftung von VAN-Jorn auf den Mietpreis beschränkt.

24.7. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für unmittelbare Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von VAN-Jorn zurückzuführen ist.

Artikel 25. Verarbeitung von personenbezogenen Daten

25.1. VAN-Jorn verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten.

25.2. VAN-Jorn kann personenbezogene Daten an einen Dritten weitergeben:

  • A. Wenn vom Mieter und/oder Fahrer ausdrücklich genehmigt;
  • B. Im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Vergleich oder einem Gerichtsverfahren;
  • C. Um die Rechte oder das Eigentum von VAN-Jorn zu schützen;
  • D. Zur Verhinderung eines Verbrechens oder zum Schutz der nationalen Sicherheit;
  • E. Bei Verdacht auf Betrug oder andere illegale Aktivitäten;
  • F. Sie ist für die Erfüllung des Vertrages durch VAN-Jorn erforderlich.

Artikel 26. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

26.1. Jede Vereinbarung zwischen VAN-Jorn und dem Mieter unterliegt dem niederländischen Recht.

26.2. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Mieter und VAN-Jorn werden von dem zuständigen Gericht in den Niederlanden, in dessen Zuständigkeitsbereich VAN-Jorn seinen Sitz hat, entschieden. Der Mieter hat einen Monat, nachdem VAN-Jorn sich schriftlich auf diese Klausel berufen hat, die Möglichkeit, das nach dem Gesetz zuständige Gericht für die Beilegung der Streitigkeit zu wählen.

26.3. VAN-Jorn hat das Recht, diesen Vertrag zu kündigen, wenn der Mieter und/oder der Fahrer gegen diesen Vertrag verstoßen. VAN-Jorn ist dann berechtigt, das Wohnmobil sofort zurückzugeben, und außerdem werden alle Beträge, die der Mieter VAN-Jorn zu diesem Zeitpunkt schuldet, sofort fällig und zahlbar.

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